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BLOG: FAMILIENRECHT – Fragen & Antworten / Folge 16

Die heutige Problemstellung lautet:

„Mein Ehepartner ist ausgezogen und eine neue Beziehung eingegangen. Wir versuchen aber vielleicht nochmals einen Neubeginn. Darf ich in dieser Situation eine sexuelle Beziehung mit einem Dritten eingehen oder den Anschein einer solchen Beziehung erwecken?“

Dr. Iris Mutz, Partnerin der WMWP Rechtsanwälte GmbH meint dazu:

Bei der Beurteilung, welcher der Ehepartner das Verschulden an der Zerrüttung der Ehe trifft, ist das Gesamtverhalten, wobei insbesondere das Gewicht  der Eheverfehlungen, ihre zeitliche und kausale Abfolge und damit ihr Beitrag zur Ehezerrüttung, mit einzubeziehen. Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen und in ihrer Gesamtheit gegenüber zu stellen. Ein überwiegendes Verschulden trifft nur denjenigen, bei dem das Verschulden erheblich schwerer wiegt als bei dem anderen. Dabei ist auch relevant, ab wann eine unheilbare Zerrüttung der Ehe eingetreten ist. Solange dieser Zeitpunkt noch nicht erreicht ist – die Ehepartner noch eine Hoffnung auf einen Neubeginn haben – sind in dieser Phase gesetzte Eheverfehlungen jedenfalls relevant.

Um nicht selbst Eheverfehlungen zu setzten, die so gewertet werden, dass einen selbst das Verschulden an der Zerrüttung der Ehe trifft,  sollte man in dieser Phase daher unbedingt vermeiden, aus welchen Motiven auch immer, selbst Eheverfehlungen zu setzen, indem man sich gegenüber dem anderen Ehepartner nicht korrekt verhält, zB diesem beruflich schadet, selbst außereheliche Beziehungen eingeht, Vertrauensbrüche begeht, usw.

Dr. Iris Mutz stellt durch den langjährigen Aufbau ihrer Kernkompetenz bezüglich des Familienrechts (insbesondere Scheidungs-, Obsorge- und Unterhaltsangelegenheiten sowie Kontaktrecht) unsere Hauptansprechperson in diesem Bereich dar. Als Mutter von drei Kindern bringt sie die zusätzliche Sichtweise und das nötige Verständnis mit, das es in so heiklen Situationen oft nötig ist.

Gerne unterstützt Sie Dr. Iris Mutz mit Ihrem Team in allen familienrechtlichen Angelegenheiten und freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme unter iris.mutz@actlegal-wmwp.com oder +43 (463) 591638.