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BLOG: FAMILIENRECHT – Fragen & Antworten / Folge 07

Die heutige Problemstellung lautet:

Was kann man machen, wenn der/die Ex-EhepartnerIn den gemeinsamen Haushalt nicht auflösen, die gemeinsame Immobilie nicht verkaufen, sondern darin wohnen bleiben möchte?“

Dr. Iris Mutz, Partnerin der WMWP Rechtsanwälte GmbH meint hierzu:

Sofern man sich darüber, wer in der Immobilie bleiben soll nicht einigen kann, kann bei Gericht die Aufteilung begehrt werden. Derjenige der auszieht hat gegebenenfalls einen Auszahlungsanspruch dem anderen gegenüber. Kann der in der Immobilie verbleibende Ex-Partner die dafür erforderlichen Zahlungen nicht leisten und kann und/oder will der andere den Aufteilungsanspruch des anderen ebenfalls nicht bedienen, bleibt im Einzelfall nur der Verkauf und die Aufteilung des Erlöses.

ACHTUNG: eine Aufteilungsklage nach dem Ehegesetz ist nur innerhalb von einem Jahr nach rechtskräftiger Scheidung möglich.

Dr. Iris Mutz stellt durch den jahrelangen Aufbau ihrer Kernkompetenz hinsichtlich des Familienrechts (insbesondere Scheidungs-, Obsorge- und Unterhaltsangelegenheiten sowie Kontaktrecht) unsere Hauptansprechperson in diesem Bereich dar. Als Mutter von drei Kindern bringt sie die zusätzliche Sichtweise und das nötige Verständnis mit, das es in so heiklen Situationen oft bedarf.

Gerne unterstützt Sie Dr. Iris Mutz mit Ihrem Team in allen familienrechtlichen Anliegen und freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme unter iris.mutz@actlegal-wmwp.com oder +43 (463) 591638.