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BLOG: FAMILIENRECHT – Fragen & Antworten / Folge 05

Die heutige Problemstellung lautet:

„Je älter Kinder werden desto kostenintensiver werden die Ausgaben, insbesondere wenn man ihre Interessen und Begabungen fördern möchte.“

Dr. Iris Mutz, Partnerin der WMWP Rechtsanwälte GmbH meint hierzu:

Klavierunterricht, ein PC, Sprachurlaub, Schulgeld, Zahnregulierungskosten….Eltern sind in der Regel mit zahlreichen Kosten für ihre Sprösslinge konfrontiert. Kinder aus Familien, die getrennt leben sollen da nicht schlechter gestellt werden. Dieser Bedarf stellt einen Mehrbedarf dar, der oft nicht von dem Regelbedarf (dem monatlichen Unterhalt) gedeckt ist. Nach den Umständen des Einzelfalls steht den Minderjährigen für diesen Mehrbedarf möglicherweise ein Sonderbedarf zu,  sofern dafür in der Person des Minderjährigen gerechtfertigte Gründe vorliegen (zB besondere Begabungen, Persönlichkeitsentwicklung, Erhaltung der Gesundheit oder der Heilung, usw).

Dr. Iris Mutz stellt durch den jahrelangen Aufbau ihrer Kernkompetenz hinsichtlich des Familienrechts (insbesondere Scheidungs-, Obsorge- und Unterhaltsangelegenheiten sowie Kontaktrecht) unsere Hauptansprechperson in diesem Bereich dar. Als Mutter von drei Kindern bringt sie die zusätzliche Sichtweise und das nötige Verständnis mit, das es in so heiklen Situationen oft bedarf.

Gerne unterstützt Sie Dr. Iris Mutz mit Ihrem Team in allen familienrechtlichen Anliegen und freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme unter iris.mutz@actlegal-wmwp.com oder +43 (463) 591638.