Wettbewerbsrecht
WMWP hat sich in den letzten Jahren im Rahmen des Wettbewerbsrechts insbesondere auf Fragen des Beihilfen- und Kartellrechts spezialisiert. So beurteilt WMWP beihilferechtliche Problemstellungen, klärt, ob Unterstützungsmaßnahmen als Beihilfe im Sinne des EU-Rechtes zu qualifizieren sind und notifiziert Beihilfen bei der Europäischen Kommission.
Im Bereich des Kartellrechts berät WMWP Klienten beispielsweise bei Rechtsfragen des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung, bei horizontalen oder vertikalen Vertriebsbindungen, nimmt Zusammenschlussanmeldungen bei der Bundeswettbewerbsbehörde vor und vertritt in Fusionskontroll- und Kartellverfahren. Weiters unterstützt WMWP Klienten bei unlauteren Geschäftspraktiken von Mitbewerbern und vertritt in Verfahren wegen Wettbewerbsverstößen.
Bisherige Tätigkeit / Referenzen
- Führung von Verfahren wegen Wettbewerbsverletzungen
- Notifizierung von Beihilfen bei der Europäischen Kommission
- Zusammenschlussanmeldungen bei der Bundeswettbewerbsbehörde