Der geduldige Whistleblower oder gut Ding braucht Weile
Ihr Experte rund um alle Fragen in Bezug auf das Hinweisgebersystem
Dr. Roman Hager |
Viel Gesprächsbedarf besteht derzeit zwischen den Regierungsparteien bei der Umsetzung der Whistleblower Richtlinie. Das zähe Ringen zeigt, dass die Richtlinie weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen hat.
Offene Punkte sind unter anderem der sachliche Anwendungsbereich, allfällige Strafbestimmungen für Unternehmen im Falle der mangelhaften Umsetzung der Verpflichtung der Einführung von Hinweisgebermeldesystemen und die Zulässigkeit von anonymen Meldungen.
Laut unseren Informationen soll sich der Entwurf des Arbeitsministeriums nur auf den sachlichen Anwendungsbereich der Richtlinie beschränken. Damit wären Hinweisgeber nur bei Meldungen von Verstößen gegen europäisches Recht geschützt, nicht aber bei Verstößen gegen österreichisches Recht (etwa Bestimmungen gegen das österreichische Strafrecht).
Nach meiner Ansicht ist eine derart restringierte Anwendung mit hoher Rechtsunsicherheit verbunden, da man damit den Hinweisgeber dem Risiko aussetzt, vor Repressalien (etwa Kündigung, Versetzung, etc.) ungeschützt zu sein. Dies wäre dann der Fall, wenn es sich beim gemeldeten Missstand um einen Verstoß gegen nationales und nicht europäisches Recht (wie etwa Umweltschutz, Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Datenschutz, öffentliches Auftragswesen, etc.) handelt. Der Entwurf würde daher dem Hinweisgeber eine rechtliche Beurteilung aufbürden. Diese Art der Umsetzung wird potenzielle Hinweisgeber abschrecken und steht wohl im Widerspruch mit der Intention der Richtlinie.
Ungeachtet der tatsächlichen Umsetzung sollten Unternehmen über eine weite Anwendung des Schutzes nachdenken. Eine sichere Umsetzung der Verpflichtungen schafft Vertrauen der Mitarbeiter in ihr Unternehmen und für die Unternehmensführung einen wichtigen Informationskanal, der sie über verdeckte Missstände im Unternehmen in Kenntnis setzt. Die richtige umfassende Umsetzung vermeidet nicht nur rechtliche Risiken, sondern ist ein wichtiger Beitrag zur Unternehmenskultur und Reputationsschutz.
Für Fragen zur Umsetzung stehe ich Ihnen gerne unterstützend zur Seite.
Dr. Roman Hager, LL.M.
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