Blow your Whistle! – 15. September 2021
„Die Fantastischen Vier“ – 4 Partner – 4 Rechtsthemen – 4 Veranstaltungstermine
Gemeinsam mit der VUJ – Vereinigung Österreichische Unternehmensjuristen läutet WMWP Rechtsanwälte GmbH den Herbst ein und lädt Sie zu folgendem ZOOM-Vortrag ein:
Blow your Whistle!
Wir bereiten Ihr Unternehmen optimal auf die EU-Whistleblower-Richtlinie vor.
Warum Sie mit der Einführung eines Hinweisgebersystems nicht nur die anstehende EU-Richtlinie erfüllen, sondern schon ab morgen in Ihrem Unternehmen davon profitieren, erfahren Sie in diesem Panel.
Dr. Thomas Altenbach, Dr. Roman Hager und Mag. Bernhard Breunlich erläutern und diskutieren die verschiedenen Vorteile und bringen spannende Insights aus ihrer langjährigen Erfahrung mit:
- Ihre Vorteile eines erfolgreichen eingeführten Hinweisgebersystems
- Hintergründe und Sanktionen der neuen EU-Richtlinie
- Besondere Herausforderungen für den Mittelstand (ab 50 MitarbeiterInnen)
- Daraus resultierende Anforderungen an Hinweisgebersysteme
- Umgang mit anonymen Hinweisen in der Praxis
Dr. Thomas Altenbach
Dr. Thomas Altenbach ist Geschäftsführer von LegalTegrity GmbH und Rechtsanwalt bei act AC Tischendorf Rechtsanwälte PartmbB. Zuvor war er langjährig bei der Deutschen Bank AG und der Daimler AG in deren Rechts- und Compliance-Abteilungen in unterschiedlichen Leitungs-funktionen tätig. Er zählt als Compliance-Spezialist zu den führenden Beratern für die Themen Compliance und Unternehmenshaftung, Konzeptionierung und Einführung von Compliance-Management-Systemen, Kartellrechts-Compliance und Implementierung von Legal-Tech-Tools mit künstlicher Intelligenz.
Dr. Roman Hager
Roman Hager ist Partner bei Wiedenbauer Mutz Winkler & Partner Rechtsanwälte GmbH. Er greift auf eine langjährige Erfahrung im Bank- und Finanzbereich zurück und berät nationale sowie internationale Klienten. Sein fachlicher Schwerpunkt liegt im Vertrags-, Gesellschafts-, Aufsichts-, Finanz- und Kapitalmarktrecht. Roman Hager unterstützt Unternehmen aller Größenordnungen insbesondere bei Finanzierungen, Investitionen, Akquisitionen, Restrukturierung, Auslagerungen, Kapitalmarkttransaktionen und Banken, Investmentfonds und Finanzdienstleister in Fragen des Aufsichtsrechts.