vienna@actlegal-wmwp.com   VIENNA +43 (1) 5125955
klagenfurt@actlegal-wmwp.com   KLU +43 (463) 591638

Martin Wiedenbauer ist Aufsichtsratsvorsitzender der Joanneum Research

WMWP Partner Martin Wiedenbauer ist Aufsichtsratsvorsitzender der Joanneum Research (JR). JR ist das zweitgrößte nichtuniversitäre Forschungs- und Entwicklungsunternehmen in Österreich. Neben der wissenschaftlichen Exzellenz der Forscher der JR ist die Gesellschafterstruktur als einzigartiges Attribut dieses Unternehmens hervorzuheben. Seit nunmehr 40 Monaten ist JR eine Joint Venture der zwei Bundesländer Steiermark und Kärnten. Der Fokus dieser...
mehr lesen

Tourismusfinanzierung und staatliche Beihilfe

Dr. Martin Wiedenbauer hat einen Artikel in der Märzausgabe des ecolex (ecolex 2018, 261), veröffentlicht. Viele EU-Mitgliedstaaten finanzieren Tourismustätigkeiten und betreiben ihre eigenen Tourismusbüros und Abteilungen für Standortentwicklungen. Beihilfen werden in diesem Zusammenhang oft für die Errichtung und den Betrieb von Infrastrukturen, die im Interesse des Tourismus liegen, oder für Tätigkeiten, die in anderer Hinsicht...
mehr lesen

Wohnrechtliche Judikatur des OGH Newsletter April 2018

Ihre Experten für Miet- und Wohnrecht Dr. Iris Mutz Mag. Michael Achleitner LL.M. Mag. Martin Mutz LL.M. Streitiges Recht 7 Ob 201/17k – Zur Befristung von Mietverträgen nach dem MRG Die Mieterin und die Rechtsvorgänger des Vermieters schlossen bereits 1995 einen auf fünf Jahre befristeten Mietvertrag für die Wohnung. In der Folge wurde das Mietverhältnis...
mehr lesen

Wohnrechtliche Judikatur des OGH Newsletter März 2018

Ihre Experten für Miet- und Wohnrecht Dr. Iris Mutz Mag. Michael Achleitner LL.M. Mag. Martin Mutz LL.M. Streitiges Recht 3 Ob 214/17t – Geisteskrankheit ist kein Freibrief für unleidliches Verhalten Ein geistig erkrankter Mieter hatte über längere Zeit täglich massive Lärmbelästigungen durch stundenlanges lautes Geschrei (Schreiattacken) am Gang und in der Wohnung sowie überwiegend in...
mehr lesen

Wohnrechtliche Judikatur des OGH Newsletter Februar 2018

Ihre Experten für Miet- und Wohnrecht Dr. Iris Mutz Mag. Michael Achleitner LL.M. Mag. Martin Mutz LL.M. Streitiges Recht 7 Ob 192/17m – Zur Abgrenzung zwischen Miete und Bittleihe Die Bittleihe oder das Prekarium iSd § 974 ABGB ist eine besondere Form der Leihe. Der Verleiher räumt dem Gebrauchsberechtigten ein jederzeit widerrufbares Nutzungsrecht ein. Es...
mehr lesen

Artikel über die schwierige Sanierung von Schuldscheindarlehen veröffentlicht in „der Standard“, Österreich

Dr. Roman Hager, LL.M. (WMWP, act legal Österreich) und Dr. Sven Tischendorf, MBA (act legal Deutschland) schreiben gemeinsam in einem Artikel in „der Standard“ über die Herausforderungen bei der Sanierung mit Schuldscheindarlehen. Mit Blick auf die Schwierigkeiten bei der Sanierung bei der Kika/Leiner Muttergesellschaft Steinhoff zeigen die Autoren neben den Vorteilen auch die Nachteile dieses...
mehr lesen

Dr. Roman Hager LLM (LSE) und Dr. Martin Wiedenbauer sind Autoren des Austrian Chapters der Asset Management Review (6. Auflage).

Die Autoren stellen die relevanten rechtlichen Bestimmungen für Asset Manager und Kapitalmarktteilnehmer unter Berücksichtigung der neuen Regeln, welche seit Anfang 2018 in Kraft sind, dar. Link zu Austria Chapter   Link zu The Law Reviews https://thelawreviews.co.uk/edition/1001075/the-asset-management-review-edition-6?utm_source=mhtml&utm_medium=email&utm_campaign=the_asset_management_review

Wohnrechtliche Judikatur des OGH Newsletter Jänner 2018

Ihre Experten für Miet- und Wohnrecht Dr. Iris Mutz Mag. Michael Achleitner LL.M. Mag. Martin Mutz LL.M. Streitiges Recht 5 Ob 171/17h – Der Eigentümer von schlichten Miteigentumsanteilen, der Teile davon als Wohnungseigentumsobjekte verkauft, wird dadurch nicht zum Wohnungseigentumsorganisator iSd § 2 Abs 6 WEG 2002 Für den früheren Wohnungseigentumsorganisator wurden nach Änderung des Wohnungseigentumsvertrages...
mehr lesen

Wohnrechtliche Judikatur des OGH Newsletter Dezember 2017

Ihre Experten für Miet- und Wohnrecht Dr. Iris Mutz Mag. Michael Achleitner LL.M. Mag. Martin Mutz LL.M. Streitiges Recht 3 Ob 156/17p – Bei der Zurückstellung des Bestandgegenstands hat der Bestandnehmer seine Fahrnisse vollständig aus dem Bestandgegenstand zu entfernen und die Schlüssel zu übergeben Bei der Zurückstellung eines Bestandgegenstands hat der Bestandnehmer dem Bestandgeber wieder...
mehr lesen