Wohnrechtliche Judikatur des OGH Newsletter September 2023
Ihre Experten für Miet- und Wohnrecht Dr. Iris Mutz Mag. Michael Achleitner LL.M. Mag. Martin Mutz LL.M. Streitiges Recht 5 Ob 181/22m – Zu den Bestimmtheitsanforderungen an das Klagebegehren Der Kläger begehrt mit seinem Hauptbegehren, die Beklagte schuldig zu erkennen, sämtliche in Ausnützung der von der Gemeinde […] erteilten baubehördlichen Bewilligung vom 22. 6. 2017,... mehr lesen
BLOG: FAMILIENRECHT – Fragen & Antworten / Folge 16
Die heutige Problemstellung lautet: „Mein Ehepartner ist ausgezogen und eine neue Beziehung eingegangen. Wir versuchen aber vielleicht nochmals einen Neubeginn. Darf ich in dieser Situation eine sexuelle Beziehung mit einem Dritten eingehen oder den Anschein einer solchen Beziehung erwecken?“ Dr. Iris Mutz, Partnerin der WMWP Rechtsanwälte GmbH meint dazu: Bei der Beurteilung, welcher der Ehepartner... mehr lesen
Wohnrechtliche Judikatur des OGH Newsletter August 2023
Ihre Experten für Miet- und Wohnrecht Dr. Iris Mutz Mag. Michael Achleitner LL.M. Mag. Martin Mutz LL.M. Streitiges Recht 4 Ob 95/23h – Vertragsauslegung: Mietzins Im „Mietzins“ sind ohne weitere Umschreibung nicht nach der Verkehrssitte jedenfalls Umsatzsteuer und Betriebskosten enthalten (vgl RS0069840; Lovrek in Böhm/Pletzer/Spruzina/Stabentheiner, GeKo Wohnrecht I § 15 MRG Rz 6). 6 Ob 70/23x... mehr lesen
Wohnrechtliche Judikatur des OGH Newsletter Juli 2023
Ihre Experten für Miet- und Wohnrecht Dr. Iris Mutz Mag. Michael Achleitner LL.M. Mag. Martin Mutz LL.M. Streitiges Recht 2 Ob 62/23s – Kündigung wegen unleidlichen Verhaltens (§30 Abs 2 Z 3 2. Fall MRG) Eine Kündigung wegen unleidlichen Verhaltens setzt eine Störung des friedlichen Zusammenlebens voraus, die durch längere Zeit fortgesetzt wird... mehr lesen
KARRIEREBOOST IN EINEM SPITZEN-TEAM!
WIR SUCHEN EIN:E RECHTSANWALTSANWÄRTER:IN FÜR UNSEREN STANDORT IN WIEN! Willkommen in der Welt der Möglichkeiten! Als internationale Wirtschaftskanzlei sind wir stolz darauf, unsere Expertise und unsere spritzige Umsetzungskraft für inländische und ausländische Unternehmen einzusetzen. Doch das ist noch nicht alles – jetzt brauchen wir Sie, um unser Wachstum in Wien weiter voranzutreiben! Sie sind hochmotiviert... mehr lesen
Wohnrechtliche Judikatur des OGH Newsletter Juni 2023
Ihre Experten für Miet- und Wohnrecht Dr. Iris Mutz Mag. Michael Achleitner LL.M. Mag. Martin Mutz LL.M. Streitiges Recht 4 Ob 2/23g – Kündigung wegen nachteiligem Gebrauch, da nicht ausreichend gelüftet worden wäre und es dadurch zu einem Schimmelbefall gekommen ist Die Vermieterin kündigte die Wohnung nach § 30 Abs 2 Z 3... mehr lesen
Wohnrechtliche Judikatur des OGH Newsletter Mai 2023
Ihre Experten für Miet- und Wohnrecht Dr. Iris Mutz Mag. Michael Achleitner LL.M. Mag. Martin Mutz LL.M. Streitiges Recht 2 Ob 13/23k – Nachteiliger Gebrauch aufgrund unsachgemäßen Einbaus einer Duschtasse? Ein erheblich nachteiliger Gebrauch vom Mietgegenstand iSd § 30 Abs 2 Z 3 erster Fall MRG und des gleichlautenden Vertragsaufhebungsgrundes nach § 1118 erster Fall ABGB liegt... mehr lesen
Wohnrechtliche Judikatur des OGH Newsletter April 2023
Ihre Experten für Miet- und Wohnrecht Dr. Iris Mutz Mag. Michael Achleitner LL.M. Mag. Martin Mutz LL.M. Streitiges Recht 2 Ob 237/22z – Kein Prozesshindernis, wenn Übergabsauftrag unter Anspruchsverzicht zurückgezogen und sodann Räumungsklage eingebracht wurde In einem Vorprozess begehrte die Klägerin zunächst die Erlassung eines Übergabeauftrags mit dem wesentlichen Vorbringen, dass sie Vermieterin... mehr lesen
BLOG: FAMILIENRECHT – Fragen & Antworten / Folge 15
Die heutige Problemstellung lautet: „Wir haben uns scheiden lassen, aber keine Vereinbarung über die Aufteilung unseres Vermögens getroffen. Wie kann ich erreichen, dass ich meinen Anteil bekomme?“ Dr. Iris Mutz, Partnerin der WMWP Rechtsanwälte GmbH meint dazu: In einer einvernehmlichen Scheidung muss zwingend eine Vereinbarung über die Aufteilung des in der Ehe erworbenen Vermögens, der... mehr lesen
Wohnrechtliche Judikatur des OGH Newsletter März 2023
Ihre Experten für Miet- und Wohnrecht Dr. Iris Mutz Mag. Michael Achleitner LL.M. Mag. Martin Mutz LL.M. Streitiges Recht 3 Ob 208/22t – Das Superädifikat, das nicht der Befriedigung des Wohnbedürfnisses dient, sondern nur als Sommerhaus benutzt worden ist, unterliegt aufgrund des Vertragsabschlusses im August 1997 nicht dem MRG Die Zweitbeklagte und ihr... mehr lesen