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BLOG: FAMILIENRECHT – Fragen & Antworten / Folge 01

Unsere jahrelange Erfahrung zeigt, das es im familiären Zusammenleben zu zahlreichen rechtlichen Problemstellungen kommen kann. In dieser Blogserie wollen wir uns dieser annehmen und Antworten auf die gängigsten Fragen rund um Unterhalt, Obsorge, Kontaktrecht, Scheidung und mehr liefern.

Die heutige Problemstellung nimmt sich der aktuellen Situation rund um COVID-19 an:

„Insbesondere im Zusammenhang mit den Ausgangs- und Kontaktbeschränkung zur Eindämmung der Corona-Epidemie stellen sich immer wieder Fragen betreffend die Ausübung des Kontaktrechts zu Minderjährigen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben.“

Dr. Iris Mutz, Partnerin der WMWP Rechtsanwälte GmbH meint hierzu:

„Auch wenn die Elternteile nicht (mehr) in einem gemeinsamen Haushalt leben, ist der Kontakt zu den gemeinsamen Kindern im Sinne des Kindeswohls aufrecht zu halten. Ein mögliches generelles Infektionsrisiko kann nicht dafür ausreichen, Kontakte zu den Kindern zu beschränken.“

Dr. Iris Mutz stellt durch den jahrelangen Aufbau ihrer Kernkompetenz hinsichtlich des Familienrechts (insbesondere Scheidungs-, Obsorge- und Unterhaltsangelegenheiten sowie Kontaktrecht) unsere Hauptansprechperson in diesem Bereich dar. Als Mutter von drei Kindern bringt sie die zusätzliche Sichtweise und das nötige Verständnis mit, das es in so heiklen Situationen oft bedarf.

Gerne unterstützt Sie Dr. Iris Mutz mit Ihrem Team in allen familienrechtlichen Anliegen und freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme unter iris.mutz@actlegal-wmwp.com oder +43 (463) 591638.