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BLOG: FAMILIENRECHT – Fragen & Antworten / Folge 17

Die heutige Problemstellung lautet:

„Es bestand seit Jahren eine eheähnliche Lebensgemeinschaft. Es gibt einen gemeinsamen Wohnsitz und wurden gemeinsame Anschaffungen getätigt und im Vertrauen auf den Fortbestand der Lebensgemeinschaft disponiert. Allenfalls gibt es auch gemeinsame Kinder. Nun steht die Lebensgemeinschaft vor dem Aus. Was für Folgen hat das?“

Dr. Iris Mutz, Partnerin der WMWP Rechtsanwälte GmbH meint dazu:

Es gibt immer mehr Paare die nicht die Ehe als Lebensform wählen. Oftmals besteht der Irrglaube, dass dadurch die Lebensgemeinschaft „einfacher“, schneller und ohne die Kostenfolgen einer Scheidung, beendet werden kann.  Gerade wenn viele wirtschaftliche Verflechtungen bestehen, zB eine Wohnung gemeinsam angemietet, eine Liegenschaft, ein Auto, Möbel gemeinsam erworben wurden und/ oder ein gemeinsames Unternehmen betrieben wird, gemeinsame Konten und Sparformen bestehen, kann sich dies aber erheblich schwieriger gestalten, als wenn eine Ehe besteht. Für die Ehe hat der Gesetzgeber ein relativ genaues Regelwerk geschaffen, dass definiert, wie derartige wirtschaftliche Verflechtungen und auch soziale Verbindungen zu lösen sind. Auf Lebensgemeinschaften kommen diese Bestimmungen aber nicht zur Anwendung, sondern das Zivilrecht. Das Zivilrecht nimmt dabei auf die Umstände einer Lebensgemeinschaft keine Rücksicht, was zu – teilweise für den Laien –  schwer verständlichen Ergebnissen führt. Um sich ein jahrelanges Prozessieren und die damit verbundenen Kostenfolgen und emotionalen Belastungen zu ersparen, empfiehlt es sich frühzeitig mit den Rechtsfolgen der Auflösung einer Lebensgemeinschaft auseinander zu setzen.

Dr. Iris Mutz stellt durch den langjährigen Aufbau ihrer Kernkompetenz bezüglich des Familienrechts (insbesondere Scheidungs-, Obsorge- und Unterhaltsangelegenheiten sowie Kontaktrecht) unsere Hauptansprechperson in diesem Bereich dar. Als Mutter von drei Kindern bringt sie die zusätzliche Sichtweise und das nötige Verständnis mit, das es in so heiklen Situationen oft nötig ist.

Gerne unterstützt Sie Dr. Iris Mutz mit Ihrem Team in allen familienrechtlichen Angelegenheiten und freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme unter iris.mutz@actlegal-wmwp.com oder +43 (463) 591638.