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BLOG: FAMILIENRECHT – Fragen & Antworten / Folge 13

Die heutige Problemstellung lautet:

„Der geldunterhaltspflichtige Elternteil hat ein sehr geringes Einkommen, lebt aber in Haushaltsgemeinschaft mit einem sehr gut situierten Partner/in. Hat dies Auswirkungen auf die Geldunterhaltszahlungspflicht gegenüber dem Kind?“

Dr. Iris Mutz, Partnerin der WMWP Rechtsanwälte GmbH meint hierzu:

Bei der Unterhaltsbemessungsgrenze kann in Ausnahmefällen das niedrigste Unterhalsexistenzminimum unterschritten werden, zB wenn der Unterhaltspflichtige in Haushaltsgemeinschaft mit einer Person lebt und sich dadurch einen Teil der (oder alle) Kosten für die Lebenshaltung erspart. Wenn ein Unterhaltsanspruch des geldunterhaltspflichtigen Elternteils selbst gegenüber seinem  (neuen) Ehepartner besteht, kann auch dies Auswirkungen auf den Geldunterhaltsanspruch des Kindes haben.

Dr. Iris Mutz stellt durch den jahrelangen Aufbau ihrer Kernkompetenz hinsichtlich des Familienrechts (insbesondere Scheidungs-, Obsorge- und Unterhaltsangelegenheiten sowie Kontaktrecht) unsere Hauptansprechperson in diesem Bereich dar. Als Mutter von drei Kindern bringt sie die zusätzliche Sichtweise und das nötige Verständnis mit, das es in so heiklen Situationen oft bedarf.

Gerne unterstützt Sie Dr. Iris Mutz mit Ihrem Team in allen familienrechtlichen Anliegen und freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme unter iris.mutz@actlegal-wmwp.com oder +43 (463) 591638.