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BLOG: FAMILIENRECHT – Fragen & Antworten / Folge 09

Die heutige Problemstellung lautet:

„Kann ich Detektivkosten von dem Störer meiner Ehe ersetzt verlangen?“

Dr. Iris Mutz, Partnerin der WMWP Rechtsanwälte GmbH meint hierzu:

Jemand, der eine Ehe stört, indem er zu einem der Ehepartner eine außereheliche Beziehung eingeht, hat all jene nach der Interessenlage gerechtfertigten Überwachungskosten zu ersetzen, die der in seinen Rechten verletzte andere Ehegatte nach objektiven Maßstäben für notwendig erachten konnte, um sich über das Verhalten des Ehepartners Gewissheit zu verschaffen. Die Grenze ist dort zu ziehen, wo die Überwachung offenkundig überflüssig, von vornherein aussichtslos oder erkennbar unzweckmäßig ist oder in rechtsmissbräuchlicher Weise erfolgt.

Dr. Iris Mutz stellt durch den jahrelangen Aufbau ihrer Kernkompetenz hinsichtlich des Familienrechts (insbesondere Scheidungs-, Obsorge- und Unterhaltsangelegenheiten sowie Kontaktrecht) unsere Hauptansprechperson in diesem Bereich dar. Als Mutter von drei Kindern bringt sie die zusätzliche Sichtweise und das nötige Verständnis mit, das es in so heiklen Situationen oft bedarf.

Gerne unterstützt Sie Dr. Iris Mutz mit Ihrem Team in allen familienrechtlichen Anliegen und freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme unter iris.mutz@actlegal-wmwp.com oder +43 (463) 591638.