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BLOG: FAMILIENRECHT – Fragen & Antworten / Folge 08

Die heutige Problemstellung lautet:

„Der Unterhaltsschuldner bemüht sich regelrecht darum möglichst wenig Einkommen zu erzielen, um möglichst wenig monatlichen Geldunterhalt an die Minderjährigen leisten zu müssen.“

Dr. Iris Mutz, Partnerin der WMWP Rechtsanwälte GmbH meint hierzu:

Nach dem sogenannten „Anspannungsgrundsatz“ hat der Unterhaltsschuldner alle Kräfte anzuspannen, um seiner Verpflichtung nachkommen zu können. Das heißt, dass alle persönlichen Fähigkeiten, insbesondere die Arbeitskraft so gut wie möglich eingesetzt werden muss. Tut er dies nicht, wird er so behandelt, als bezöge er Einkünfte, die er bei zumutbarer Erwerbstätigkeit hätte erzielen können. Voraussetzung dafür ist die Unterlassung pflichtwidrig zumutbare Einkunftsbemühungen – ihn ein Verschulden daran trifft, dass er kein oder kein höheres Erwerbseinkommen hat. Dabei genügt bereits die leichte Fahrlässigkeit.

Dr. Iris Mutz stellt durch den jahrelangen Aufbau ihrer Kernkompetenz hinsichtlich des Familienrechts (insbesondere Scheidungs-, Obsorge- und Unterhaltsangelegenheiten sowie Kontaktrecht) unsere Hauptansprechperson in diesem Bereich dar. Als Mutter von drei Kindern bringt sie die zusätzliche Sichtweise und das nötige Verständnis mit, das es in so heiklen Situationen oft bedarf.

Gerne unterstützt Sie Dr. Iris Mutz mit Ihrem Team in allen familienrechtlichen Anliegen und freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme unter iris.mutz@actlegal-wmwp.com oder +43 (463) 591638.