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BLOG: FAMILIENRECHT – Fragen & Antworten / Folge 04

Die heutige Problemstellung lautet:

„Unterhaltspflichtverletzungen sind nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Sobald sich die Verhältnisse verändern, sind diese anzuzeigen und bei den Unterhaltsleistungen zu berücksichtigen.“

Dr. Iris Mutz, Partnerin der WMWP Rechtsanwälte GmbH meint hierzu:

Die Höhe des Geldunterhaltanspruchs von Kindern hängt von zahlreichen Faktoren ab. Diese bilden ein bewegliches System. Bei der Veränderung auch nur eines der Faktoren hat dies oftmals Auswirkungen auf die Höhe des weiter monatlich zu leistenden Betrages. Faktoren sind im Wesentlichen das Alter des Unterhaltsberechtigten und dessen Bedürfnisse, die Einkommensverhältnisse des Unterhaltsverpflichteten, seine Leistungsfähigkeit und bei älteren Kindern unter Umständen auch die eigenen Einkommensverhältnisse, ihre Entwicklungsmöglichkeiten sowie allenfalls weitere bestehende Unterhaltspflichten des Zahlungspflichtigen. Folge kann das Ansteigen, aber auch das Sinken des Anspruchs sein. Innerhalb von drei Jahren können Unterhaltsansprüche auch rückwirkend geltend gemacht werden. Da kann dann unter Umständen ganz schön etwas zusammen kommen.

Dr. Iris Mutz stellt durch den jahrelangen Aufbau ihrer Kernkompetenz hinsichtlich des Familienrechts (insbesondere Scheidungs-, Obsorge- und Unterhaltsangelegenheiten sowie Kontaktrecht) unsere Hauptansprechperson in diesem Bereich dar. Als Mutter von drei Kindern bringt sie die zusätzliche Sichtweise und das nötige Verständnis mit, das es in so heiklen Situationen oft bedarf.

Gerne unterstützt Sie Dr. Iris Mutz mit Ihrem Team in allen familienrechtlichen Anliegen und freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme unter iris.mutz@actlegal-wmwp.com oder +43 (463) 591638.