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BLOG: FAMILIENRECHT – Fragen & Antworten / Folge 03

Unsere jahrelange Erfahrung zeigt, das es im familiären Zusammenleben zu zahlreichen rechtlichen Problemstellungen kommen kann. In dieser Blogserie wollen wir uns dieser annehmen und Antworten auf die gängigsten Fragen rund um Unterhalt, Obsorge, Kontaktrecht, Scheidung und mehr liefern.

Die heutige Problemstellung lautet:

Die Ehepartner haben sich räumlich und faktisch getrennt, aber noch keine Einigung über ihre Vermögensverhältnisse gefunden.

Dr. Iris Mutz, Partnerin der WMWP Rechtsanwälte GmbH meint hierzu:

Die Ehe ist an sich ein auf Dauer angelegtes Vertragsverhältnis, das zahlreiche rechtliche Folgen hat. Zu denken ist beispielsweise an Unterhaltsansprüche als auch an erbrechtliche Ansprüche oder Ansprüche aus Versicherungsverhältnissen. Wollen die Ehepartner nicht mehr an der Ehe festhalten, kann es sinnvoll sein, diese vermögensrechtlichen Verhältnisse so rasch wie möglich zu klären, um unliebsame Überraschungen gerade in Zeiten einer Epidemie zu vermeiden.

Dr. Iris Mutz stellt durch den jahrelangen Aufbau ihrer Kernkompetenz hinsichtlich des Familienrechts (insbesondere Scheidungs-, Obsorge- und Unterhaltsangelegenheiten sowie Kontaktrecht) unsere Hauptansprechperson in diesem Bereich dar. Als Mutter von drei Kindern bringt sie die zusätzliche Sichtweise und das nötige Verständnis mit, das es in so heiklen Situationen oft bedarf.

Gerne unterstützt Sie Dr. Iris Mutz mit Ihrem Team in allen familienrechtlichen Anliegen und freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme unter iris.mutz@actlegal-wmwp.com oder +43 (463) 591638.