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BLOG: FAMILIENRECHT – Fragen & Antworten / Folge 02

Unsere jahrelange Erfahrung zeigt, das es im familiären Zusammenleben zu zahlreichen rechtlichen Problemstellungen kommen kann. In dieser Blogserie wollen wir uns dieser annehmen und Antworten auf die gängigsten Fragen rund um Unterhalt, Obsorge, Kontaktrecht, Scheidung und mehr liefern.

Die heutige Problemstellung lautet:

„Die Obsorge ist ein wesentliches Thema, dem oft zu wenig Aufmerksamkeit gewidmet wird – mit bösen Überraschungen für vor allem unverheiratete Elternteile.

Dr. Iris Mutz, Partnerin der WMWP Rechtsanwälte GmbH meint hierzu:

„Bei der Geburt eines Kindes ist zwischen den Elternteilen oft (noch) alles gut. Mit dem Thema der Obsorge wird sich da vielfach nicht – bewusst um Konflikten aus dem Wege zu gehen oder aufgrund mangelnder Aufmerksamkeit, da „ja eh alles passt“ – auseinandergesetzt. Bei unverheirateten Paaren kommt die Obsorge automatisch der Mutter alleine zu. Immer wieder wird vor allem Vätern nach Jahren erst bewusst, dass auch wenn sie die Vaterschaft anerkannt haben, unterhaltspflichtig sind und sich lange als gleichberechtigter Elternteil gefühlt haben, sie tatsächlich keine Mitspracherechte haben, auf Auskunftsrechte und die Kindsmutter verwiesen sind, „Elternteile 2.er Klasse“ spielen. Das muss nicht sein: Die Elternteile können einvernehmlich die gemeinsame Obsorge bestimmen oder diese gerichtlich bestimmen lassen. Gerade im Interesse des Kindeswohls sollte der gemeinsamen Obsorge der Vorzug gegeben werden. Nur in Ausnahmefällen, wenn die gemeinsame Obsorge nicht dem Kindeswohl entspricht, weil sich die Elternteile über fundamentale Punkte nicht einigen können, ist diese zu versagen.“

Dr. Iris Mutz stellt durch den jahrelangen Aufbau ihrer Kernkompetenz hinsichtlich des Familienrechts (insbesondere Scheidungs-, Obsorge- und Unterhaltsangelegenheiten sowie Kontaktrecht) unsere Hauptansprechperson in diesem Bereich dar. Als Mutter von drei Kindern bringt sie die zusätzliche Sichtweise und das nötige Verständnis mit, das es in so heiklen Situationen oft bedarf.

Gerne unterstützt Sie Dr. Iris Mutz mit Ihrem Team in allen familienrechtlichen Anliegen und freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme unter iris.mutz@actlegal-wmwp.com oder +43 (463) 591638.