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Aufrechnung in der Insolvenz

Insolvenzgläubiger müssen im Insolvenzverfahren aufrechnen sonst droht die Beschränkung der Aufrechnung in Höhe der Sanierungsplanquote. Ein verstärkter Senat des OGH hat ausgesprochen, dass nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans und Aufhebung des Insolvenzverfahrens regelmäßig nur mehr mit der Sanierungsplanquote aufgerechnet werden kann (OGH 1. 12. 2015, 6 Ob 179/14p).

Autor: Dr. Roman Hager