Aktivlegitimation von Anleihegläubigern
Ein Anleihengläubiger ist für die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches aktivlegitimiert, auch wenn ein Kurator nach dem Teilschuldschreibungsgesetz 1874 (TSchVG) gerichtlich bestellt ist. Nach Ansicht des OGH greift der TSchVG zugrundeliegende Bündelungsmechanismus für einen individuellen zu beurteilenden Sachverhalt nicht, weil damit die Rechtsposition aller Anleiheinhaber nicht in völlig gleicher Weise berührt wird (OGH 20. 10. 2015, 4 Ob 176/15h).
Autor: Dr. Roman Hager