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Insolvenzrecht
Sanierung
Restrukturierung

Insolvenzrecht
Sanierung
Restrukturierung

WMWP berät regelmäßig Unternehmen bzw Geschäftsführer und Gesellschafter in allen Bereichen des Insolvenzrechts, sowie bei Restrukturierungen, Refinanzierungen und Sanierungen, in auftretenden Kapitalerhaltungs- und Haftungsfragen, führt Restrukturierungsverhandlungen mit Gläubigern und vertritt in Insolvenzverfahren. Daneben hat WMWP zahlreiche Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Schutz von Gläubigerpositionen in Insolvenzsituationen, bei der Beratung von Gläubigern bei außergerichtlichen Sanierungen und in Insolvenzverfahren (beispielsweise Bestellung und Verwertung von Sicherheiten, Anmeldung von Insolvenzforderungen, Geltendmachung von Absonderungs-oder Aussonderungsrechten, Beratung in Anfechtungsfragen). Zu den Tätigkeitsbereichen von WMWP zählen weiters auch die Unterstützung von Interessenten beim Erwerb von Vermögenswerten und Unternehmen aus der Insolvenzmasse bzw von sanierungsbedürftigen Verkäufern und die daran anschließende Beratung bei Reorganisation und Sanierung.

Bisherige Tätigkeit / Referenzen
  • Vertretung von Banken bei der Durchsetzung von Forderungen und der Verwertung von Sicherheiten in Insolvenzverfahren
  • Beratung von Banken bei strukturierten Finanzierungen und Restrukturierungsfinanzierungen
  • Unterstützung von börsenotierten Unternehmen bei der Finanzierung über Anleihen, Genussrechte, Mezzaninkapital und andere Finanzierungsinstrumente
Highlights
  • Beratung eines ausländischen Investors bei dem beabsichtigten Erwerb von Anteilen an einer österreichischen Gesellschaft im Rahmen des Insolvenzverfahrens
  • Rechtliche Strukturierung und Beratung bei der Finanzierung von Turnkey-Projekten im Bereich der alternativen Energiegewinnung
  • Rechtliche Strukturierung von Projektfinanzierungen im Zusammenhang mit der Errichtung von Windparks
  • Laufende Beratung eines Konsortiums von Kreditversicherern im Vorfeld und im Rahmen von Insolvenzen in Österreich im Zusammenhang mit der Durchsetzung von Absonderungsrechten und Anfechtungsrecht, Begründung von Sicherungseigentum