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OGH bestätigt Rechtsansicht von WMWP zu Aufklärungspflichten von Wohnbaugesellschaften

Entgegen der Rechtsmeinung der zweiten Instanz hat der OGH nunmehr klargelegt, dass es keine Überspannung der Aufklärungspflicht von Wohnbaugesellschaften, die Wohnungen nachträglich in das Wohnungseigentum Privater übertragen, geben darf. Auch ein Konsument muss bei dem Erwerb einer Jahrzehnte alten unsanierten Wohnung nicht explizit darauf hingewiesen werden, dass in den nächsten Jahren Sanierungsarbeiten und –kosten anfallen, welcher Art und Höhe diese voraussichtlich sein werden (OGH 28.9.2016, 7 Ob 156/16s).

Autor: Dr. Iris Mutz