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Aktivlegitimation von Anleihegläubigern

Ein Anleihengläubiger ist für die Geltend­machung eines Schadenersatz­anspruches aktivlegitimiert, auch wenn ein Kurator nach dem Teilschuld­schreibungs­gesetz 1874 (TSchVG) gerichtlich bestellt ist. Nach Ansicht des OGH greift der TSchVG zugrunde­liegende Bündelungs­mechanismus für einen individuellen zu beurteilenden Sach­verhalt nicht, weil damit die Rechts­position aller Anleiheinhaber nicht in völlig gleicher Weise berührt wird (OGH 20. 10. 2015, 4 Ob 176/15h).

Autor: Dr. Roman Hager